“Tastendruckmodell” bei Telefonwerbung bleibt verboten

Ein Telekommunikationsunternehmen ruft im Auftrag von Kunden mit Telefoncomputern bei Verbrauchern an und teilt über Bandansagen mit, dass der Angerufene einen Preis gewonnen habe. Um Näheres zu erfahren, solle er eine Taste oder eine Tastenkombination drücken. Nach Tastendruck wird kostenpflichtige 0900er-Verbindung aufgebaut. Bundesnetzagentur untersagte Tastendruckmodell. VG Köln bestätigt im Eilverfahren das Verbot.

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview5932NFC.htm

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