EuGH: Umtausch defekter Geräte muss kostenlos sein

Mitteilung des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale – Verkäufer dürfen beim Austausch fehlerhafter Produkte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung keine Entschädigung dafür verlangen, dass die defekte Ware vorher benutzt worden ist. Nachbesserung im deutschen Recht notwendig

Quelle: http://www.vzbv.de/start/index.php?page=presse&mit_id=997&task=mit

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