GEZ-Gebühren: Zahlung auch bei einmonatiger Abwesenheit

Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass die bloße Ortsabwesenheit nicht zu Abmeldung von Radio und Fernsehgerät berechtigt, sodass Rundfunkgebühren auch im Falle einer einmonatigen Abwesenheit weiter zu entrichten sind

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview5991NFC.htm

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