BSG: Neuer Senat für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig

Das für die interne Geschäftsverteilung zuständige Präsidium des Bundessozialgerichts hat mit Wir­kung vom 1. August 2008 neben dem 14. Senat auch den 4. Senat ausschließlich mit der Bearbeitung von Streitigkeiten aus dem Rechtsgebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) betraut.

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2008&nr=10483&pos=2&anz=33

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