Das für die interne Geschäftsverteilung zuständige Präsidium des Bundessozialgerichts hat mit Wirkung vom 1. August 2008 neben dem 14. Senat auch den 4. Senat ausschließlich mit der Bearbeitung von Streitigkeiten aus dem Rechtsgebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) betraut.
Hinweis:
diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import