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Hartz IV-Empfänger muss sich steuerfreies Verpflegungsgeld nicht als Einkommen anrechnen lassen

http://www.kostenlose-urteile.de weist auf Sozialgericht Dresden; Beschluss vom 26.06.2008, Aktenzeichen: S 21 AS 1805/08 ER hin.

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview6385NFC.htm

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016