Minderjährige, die Klingelton-Abos abschließen, müssen für diese im Zweifelsfall nicht bezahlen. Auch die Eltern müssen die Kosten nicht übernehmen.
Amtsgericht Berlin-Mitte; Urteil vom 28.07.2008
Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview6494NFC.htm
Hinweis:
diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import