Klingelton-Abo durch Minderjährige ist unwirksam

Minderjährige, die Klingelton-Abos abschließen, müssen für diese im Zweifelsfall nicht bezahlen. Auch die Eltern müssen die Kosten nicht übernehmen.
Amtsgericht Berlin-Mitte; Urteil vom 28.07.2008

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview6494NFC.htm

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