Kein Arbeitslosengeld II bei ungenehmigtem Aufenthalt im Ausland

Das Sozialgericht Karlsruhe (Gerichtsbescheid vom 06.02.2008 [Aktenzeichen: S 7 AS 4737/07]) hat festgestellt, dass ein mehr als sechswöchiger Aufenthalt im ortsfernen Ausland den Anspruch auf Arbeitslosengeld II entfallen lässt.

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview6466NFC.htm

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