Keine Rechtfertigung von sittenwidrigen Lastschriftwidersprüchen durch den (vorläufigen) Insolvenzverwalter

forum Schuldnerberatung:Dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter stehen innerhalb von Vertragsverhältnissen nicht mehr und keine anderen Rechte zu als dem Schuldner. Er darf deshalb keine Handlungen vornehmen, durch die der Schuldner eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB begehen würde. Daher ist auch der vorläufige Insolvenzverwalter an die rechtliche Verpflichtung des Schuldners gebunden, sittenwidrige Lastschriftwidersprüche zu unterlassen. BGH, Beschluss vom 10.06.2008, XI ZR 283/0

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