Auszubildene mit einem Brutto-Einkommen unter 400 Euro können bei der Einkommensanrechnung ihre tatsächlichen Werbungskosten geltend machen.
Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/werbungskostenauszubildene0870401.php
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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016