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Hartz IV: Auszubildene & absetzbare Werbungskosten

Auszubildene mit einem Brutto-Einkommen unter 400 Euro können bei der Einkommensanrechnung ihre tatsächlichen Werbungskosten geltend machen.

Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/werbungskostenauszubildene0870401.php

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diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016