FHH: “Mehr Selbsthilfeangebote für Drogenabhängige”

In diesem Jahr starten in Hamburg fünf neue Angebote zur Selbst- hilfe Drogenabhängiger. Die nach einem Ideenwettbewerb ausgewählten Projekte werden von der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) mit insgesamt 66.600 Euro jährlich unterstützt.

Quelle: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/pressemeldungen/2008/januar/15/2008-01-15-bsg-drogenhilfesystem.html

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SoVD fordert bei Grundsicherung Freibetrag für die gesetzliche Rente

n der Debatte um Altersarmut wird die entscheidende Gerechtigkeitslücke übersehen. Die Rentenansprüche von Geringverdienern, die jahrzehntelang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, liegen aufgrund der Rentenkürzungen künftig unterhalb oder nur knapp über dem Grundsicherungsniveau. Das bedeutet, dass ein Geringverdiener trotz langjähriger Einzahlung in die Rentenkasse nicht besser dasteht als jemand, der nichts oder nur wenig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und daher Grundsicherung erhält.

Quelle: http://www.sovd.de/1220.0.html

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

BGH: Selbstbeseitigung eines Mangels der Wohnung

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Mieter einer Wohnung, der eigenmächtig einen Mangel der Mietsache beseitigt, ohne dass der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug ist (§ 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB) oder die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache notwendig ist (§ 536a Abs. 2 Nr. 2 BGB), keinen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen zur Mangelbeseitigung hat. (Urteil vom 16. Januar 2008 – VIII ZR 222/06)

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0010/08

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BMJ: Der Ratgeber zum neuen Versicherungsvertragsrecht

“Seit dem 1. Januar 2008 haben Versicherte mehr Rechte: Das neue Versicherungsvertragsrecht stärkt die Rechte der Versicherungsnehmer und verbessert die Transparenz im gesamten Versicherungsrecht. Mit einem Ratgeber informiert das Bundesjustizministerium über die neuen Vorschriften für Versicherungsverträge.”

Quelle: http://www.bmj.de/enid/322270faa6f38113c8a963e99038c178,0629b86d6f6465092d09093a09636f6e5f6964092d0934393435/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html

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