BMJ: Der Ratgeber zum neuen Versicherungsvertragsrecht

“Seit dem 1. Januar 2008 haben Versicherte mehr Rechte: Das neue Versicherungsvertragsrecht stärkt die Rechte der Versicherungsnehmer und verbessert die Transparenz im gesamten Versicherungsrecht. Mit einem Ratgeber informiert das Bundesjustizministerium über die neuen Vorschriften für Versicherungsverträge.”

Quelle: http://www.bmj.de/enid/322270faa6f38113c8a963e99038c178,0629b86d6f6465092d09093a09636f6e5f6964092d0934393435/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html

Hinweis:
diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import