Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Herstellung einer Erziehungsgemeinschaft führt beim Bezug von Arbeitslosengeld I nicht zwingend zu einer Sperrzeit. Das BSG (Az.: B 11 a/7a AL 52/06 R) hat damit die Ausnahmen zur Sperrzeitverhängung erweitert.
Quelle: http://blog.juracity.de/2007-10-18/bsg-keine-sperrzeit-bei-umzug-zum-partner.html
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