Analphabeten dürfen nicht zur Unterschrift gedrängt werden

LSG Darmstadt (Urteil 11.12.2007, AZ L 6 AL 19/05): Arbeitslose, die der deutschen Sprache weder mündlich noch schriftlich mächtig sind, dürfen ohne Hinzuziehung eines Dolmetschers nicht zur Unterzeichnung von Erklärungen oder anderen Dokumenten aufgefordert werden. Entsprechende Schriftstücke sind rechtsunwirksam.

Quelle: http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de/C1256D88002A044A/vwContentByKey/W279SEFF214JUSZDE/$File/111207Analphabeten.pdf

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