BSG: “Weihnachtsbeihilfe für behinderte Menschen in einer stationären Einrichtung”

Der Klägerin, die in einem Heim für behinderte Menschen lebt, steht auch für das Jahr 2005 im Rah­men der ihr gewährten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine einmalige Weih­nachtsbeihilfe in Höhe von mindestens 36 Euro zu. Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts am 11. Dezember 2007 im Verfahren B 8/9b SO 22/06 R entschieden.

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2007&nr=10170&pos=0&anz=44

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BGH: Vollstreckung Unterhalts- und Deliktsansprüche

BGH, Beschluss vom 27.09.2007, Aktenzeichen: IX ZB 16/06

Die Vollstreckung in die erweitert pfändbaren Bezüge des Schuldners ist nur Neugläubigern von Unterhalts- und Deliktsansprüchen, nicht aber Unterhalts- und Deliktsgläubigern gestattet, die an dem Insolvenzverfahren teilnehmen.

Das Insolvenzgericht ist gemäß § 89 Abs. 3 InsO zur Entscheidung über Einwendun-
gen gegen die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung berufen, gleich ob die beantrag-
te Maßnahme angeordnet oder ihr Erlass abgelehnt wurde. Auf eine Verletzung der
Zuständigkeitsregelung kann die Rechtsbeschwerde nicht gestützt werden.

Vgl. auch schon OLG Zweibrücken, 14.05.2001 – 3 W 36/01

Siehe auch: www.iww.de

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 20.10.2015

“SCHUFA weitet Bildungsangebot für Jugendliche aus”

aus der heutigen SCHUFA-Pressemitteilung: “Die SCHUFA setzt deshalb besonders auf Vorbeugung und erweitert ab sofort ihr Angebot für Lehrer und Schulen. Auf der Internetseite www.SCHUFAmachtSchule.de wurden bereits bestehende Unterrichtsmaterialien um ein weiteres Modul zu wichtigen Themen rund um den Umgang mit Geld, die Finanzplanung und möglichen Schuldenfallen ergänzt.”

Quelle: http://www.schufa.de/05_01_02_071212.html

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