BSG: “Weihnachtsbeihilfe für behinderte Menschen in einer stationären Einrichtung”

Der Klägerin, die in einem Heim für behinderte Menschen lebt, steht auch für das Jahr 2005 im Rah­men der ihr gewährten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine einmalige Weih­nachtsbeihilfe in Höhe von mindestens 36 Euro zu. Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts am 11. Dezember 2007 im Verfahren B 8/9b SO 22/06 R entschieden.

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2007&nr=10170&pos=0&anz=44

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