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LG Frankfurt verurteilt Auskunftei zur Löschung des Eintrags „Erteilung der Restschuldbefreiung“ bei Wohnungssuche

Das LG Frankfurt hat mit Urteil vom 20.12.2018, 2-05 O 151/18 eine bekannte Auskunftei zur Löschung des Eintrags „Restschuldbefreiung erteilt“ verurteilt. Entscheidung als pdf. Leitsätze (von RA Matthias Butenob):

  1. Die Speicherung der Erteilung der Restschuldbefreiung durch eine Auskunftei für einen Zeitraum von drei Jahren ist regelmäßig nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DS-GVO gerechtfertigt. Es ist nicht Zweck der Erteilung der Restschuldbefreiung, dass der Schuldner wieder am Wirtschaftsleben teilnehmen kann, als ob es das Insolvenzverfahren gar nicht gegeben hätte.
  2. Im Einzelfall kann sich allerdings ein Recht des Schuldners auf Löschung nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. c DS-GVO („Recht auf Vergessenwerden“) ergeben. Dies ist dann der Fall, wenn die Information über die Restschuldbefreiung, die die Auskunftei im Wege einer Bonitätsauskunft über den Schuldner erteilt, diesem sowohl bei seiner beruflichen Weiterentwicklung als auch bei der Wohnungssuche hinderlich sein kann. Die Beeinträchtigung bei der Wohnungssuche wiegt schwer.

Die Entscheidung ist sehr lesenswert. Auszüge nachstehend. Es wurde auch noch die Wiederherstellung des ursprünglichen sog. Scorewerts sowie Schmerzensgeld eingeklagt. Diesbezüglich wurde die Klage abgewiesen. Dies allerdings, weil die entsprechenden Informationen der Auskunftei erst sehr spät (mündliche Verhandlung / Schriftsatzfrist) vorgelegt wurden.

Aus der Entscheidung:

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Süddeutsche Zeitung: Jobcenter geben 60 Millionen Euro aus, um 18 Millionen einzutreiben

Hier der Hinweis auf einen Bericht von Henrike Roßbach auf sueddeutsche.de. Jobcenter müssen auch kleine Beträge von Hartz-IV-Empfängern zurückfordern. Das verursacht einen enormen Verwaltungsaufwand. 2018 wurden insgesamt 18 Millionen Euro an Kleinbeträgen bis 50 Euro zurückgefordert. Gekostet aber hat das rund 60 Millionen Euro.

Siehe auch Rückforderungen bei Hartz – IV Hoher Aufwand, wenig Ertrag auf tagesschau.de

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OLG Frankfurt zu Preisklauseln für Basiskonto

Ein monatlicher Grundpreis von 8,99 € sowie Kosten von 1,50 € für eine beleghafte Überweisung im Rahmen eines Basiskontos sind unangemessen hoch und damit unwirksam. Basiskonten müssen zwar nicht als günstigstes Kontomodell eines Kreditinstituts angeboten werden, die Preise sollen aber das durchschnittliche Nutzerverhalten dieser Kontoinhaber angemessen widerspiegeln, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 27.02.2019, Az. 19 U 104/18; Vorinstanz: LG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.05.2018, Az. 2/28 O 98/17).

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, da die Sache im Hinblick auf eine unbestimmte Vielzahl von betroffenen Basiskonteninhabern und Bankinstituten grundsätzliche Bedeutung habe. – Quelle: PM des Gerichts

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Stellenangebot: GATE-Ostholstein in Neustadt i. H.

Der Verein pro Arbeit e. V. sucht zum nächstmöglichen Termin für die nach § 305 InsO anerkannte Schuldner-und Insolvenzberatungsstelle GATE-Ostholstein in Neustadt i. H. einen Mitarbeiter (m/w) mit Berufsausbildung im juristischen oder kaufmännischen Bereich, einem abgeschlossenen Studium der Sozialen Arbeit (FH/HS) bzw. einer vergleichbaren Qualifikation für den Einsatz in der Schuldner-und Insolvenzberatung mit einem Stellenumfang von 38,42 Std./Woche.

Mehr unter: http://www.gate-schuldnerberatung.de/Stellenangebot.pdf

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ARD-Panorama „Trotz strenger Gesetze: Banken zocken weiter Kreditkunden ab“

In Ergänzung zu unserer Meldung vom 15.2.2019 (Achtung Kreditfalle) hier der Hinweis auf den sehenswerten Bericht des ARD-Magazins Panorama mit dem Titel „Trotz strenger Gesetze: Banken zocken weiter Kreditkunden ab

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AG Hamburg-Blankenese zur Eigenbedarfskündigung

Hier der Hinweis auf Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Urteil v. 10.10.2018 – 531 C 159/18: Eine Eigenbedarfskündigung ist unwirksam, wenn sie nach einer zuvor ausgesprochenen Verwertungskündigung erfolgt und der Eigenbedarf nicht konkret und nachvollziehbar begründet ist.

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Sozialdatenschutz nach der neuen EU-DSGVO: Veranstaltung am 26.02.2019 in der Universität Hamburg

Die Universität Hamburg, Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik, lädt zu einer Veranstaltung mit Dr. Anders Leopold (Richter am Landessozialgericht Hamburg) am 26.02.2019 ein.

„Datenschutz ist seit vergangenem Jahr wieder in aller Munde: Mit dem Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat die EU eine neue Zeitrechnung im Datenschutzrecht eingeleitet, denn die DS-GVO ist seit dem 25.5.2018 das primäre Datenschutzgesetz in allen Mitgliedstaaten. Sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor gelten nunmehr weitgehend einheitliche Regeln für den Datenschutz.

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Achtung Kreditfalle! – Studie zur Kreditvergabe in Deutschland

Das iff – Institut für finanzdienstleistungen hat im Auftrag des Bürgerbewegung Finanzwende e.V., dessen Vorstand Gerhard Schick ist, eine sehr lesenswerte Studie erstellt.

Aus der PM des Vereins: „Für die Studie wurden deutschlandweit 94 Kreditvergabetests bei den wichtigsten Anbietern im stationären, bankseitigen Ratenkreditvertrieb (Santander, Targo, VR-Banken, Sparkasse, Sparda, Postbank, Commerzbank, Deutsche Bank, Hypovereinsbank) im Mysteryshopping-Format durchgeführt. Daraus entstanden 166 konkrete Vertragsangebote. Die Studie ist damit die wohl umfassendste Veröffentlichung ihrer Art, aber nicht repräsentativ im statistischen Sinne.

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FG München: Säumniszuschläge sind bei Überschuldung unbillig und teilweise zu erlassen

Das Finanzgericht München hat einen lesenswerten Beschluss zu den steuerrechtlichen Säumniszuschlägen gefasst, 13.08.2018 – 14 V 736/18. Daraus:

„(Rz. 29:) Säumniszuschläge sind ein Druckmittel eigener Art, das den Steuerschuldner zur rechtzeitigen Zahlung anhalten soll. Darüber hinaus verfolgt § 240 AO den Zweck, vom Steuerpflichtigen eine Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung fälliger Steuern zu erhalten. …

(Rz. 33.) Die Anwendung des § 240 AO begegnet jedoch dann schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln, wenn die Säumniszuschläge wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Steuerpflichtigen teilweise zu erlassen sind (vgl. Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Stand: Juni 2018, § 240 Rz 19). Denn dann sind sie sowohl ihrem verbleibenden Zweck nach als auch der Höhe nach mit einer Verzinsung vergleichbar. In diesem Fall liegt ein vollständiger Erlass der Säumniszuschläge nahe. …

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Deutschlandfunk Kultur „Zeitfragen“: Kluft zwischen Arm und Reich

Gestern widmete sich Ralph Gerstenberg im Deutschlandfunk Kultur „Zeitfragen“ der Kluft zwischen Arm und Reich. Ein lesens- und hörenswerter Beitrag! Zu finden unter www.deutschlandfunkkultur.de/kluft-zwischen-arm-und-reich