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Neue Regelungen zum Insolvenzverfahren beschlossen

Der Bundestag hat am lezten Donnerstag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung 2015/848 über Insolvenzverfahren (18/10823) bei Enthaltung der Linken angenommen. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (18/12154). Mehr auf der Bundestagsseite.

Unter anderem wird § 305 InsO geändert: In § 305 Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „Nummer 1 bis 3“ durch die Wörter „Nummer 1 bis 4“ ersetzt. Dazu heisst es: “ Mit der Änderung wird schließlich ein weiteres Redaktionsversehen in § 305 Absatz 5 Satz 1 InsO korrigiert. Die Ermächtigungsgrundlage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, auch für Schuldenbereinigungspläne Formulare einführen zu können, sollte durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2379) nicht abgeschafft werden, sondern soll bestehen bleiben.“ (Drucksache 18/10823, Seite 28)