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Sozioökonomische Berichterstattung (soeb): „signifikante Teilhabelücke“ von SGB II-Beziehern

„Im Vergleich der sozialen Teilhabe von Personen in Grundsicherung (SGB II bzw. „Hartz 4“) mit anderen gesellschaftlichen Gruppen zeigt sich, dass zwischen Beziehenden und Nicht-Beziehenden von Leistungen im Sinne des SGB II eine signifikante Teilhabelücke besteht. Die Lücke betrifft insbesondere den Lebensstandard und das subjektive Teilhabeempfinden, aber auch das gesundheitliche Wohlbefinden und die sozialen Beziehungen.“ Quelle und mehr: