Kategorien
Uncategorized

9. SGB II-ÄndG – sog. „Rechtsvereinfachung“ (8): „Experten bezweifeln eine Entlastung der Jobcenter“

„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Vereinfachungen im System der Grundsicherung sorgt in der Summe nicht unbedingt für eine Entlastung der Jobcenter. Diese Befürchtung äußerte eine Mehrheit der Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Kerstin Griese (SPD) am Montag, 30. Mai 2016. Sehr kritisch bewertet wurden außerdem geplante Änderungen bei den sogenannten „temporären Bedarfsgemeinschaften“, also auf Grundsicherungsleistungen angewiesenen Alleinerziehenden, deren Kinder sich zeitweise auch bei dem anderen Elternteil aufhalten.

Einige Sachverständige äußerten zudem Unverständnis über die Beibehaltung der Sanktionsregeln für Leistungsempfänger, die jünger als 25 Jahre sind.

Positiven Anklang fanden dagegen Pläne, den Bewilligungszeitraum für den Bezug von Hartz IV von sechs auf zwölf Monate zu verlängern und die Möglichkeit der nachgehenden Betreuung auch nach dem Wegfall der Hilfebedürftigkeit.“ – zur ganzen Bundestagsmeldung

Die Anhörung gibt es auch in der Mediathek des Bundestages. Tipp dazu: als Audiodatei (MP3) laden und mal in Ruhe anhören: http://dbtg.tv/cvid/6862653

Siehe auch: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=9.+SGB+II-ÄndG.