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Tätigkeitsbericht 2015 des SCHUFA Ombudsmannes: „350.000 Auskünfte jeden Tag!“

Der SCHUFA Ombudsmann hat seinen Tätigkeitsbericht 2015 vorgelegt: Taetigkeitsbericht_2015.pdf.

„Im Jahr 2015 haben sich 741 Verbraucher an den SCHUFA Ombudsmann Professor Hans-Jürgen Papier gewandt. In 39 Fällen entschied der Ombudsmann zugunsten des Verbrauchers. Die steigende Zahl der Anträge verdeutlicht, dass immer mehr Verbraucher von der Qualität des Ombudsmannverfahrens der SCHUFA überzeugt sind. Darüber hinaus zeigt die geringe Anzahl der Fälle, in denen der Ombudsmann dem Antrag der Konsumenten stattgegeben hat, dass Bonitätsdaten bei der SCHUFA als einem verlässlichen Partner für Verbraucher und die Wirtschaft gut aufgehoben sind. Schließlich erteilt die SCHUFA jährlich 130 Millionen Auskünfte – das sind ca. 350.000 Auskünfte jeden Tag!“

Die Bewertung der Zahlen („verlässlich“, „gut aufgehoben“) kann durchaus auch anders ausfallen. Wie bekannt ist der Ombudsmann? Wenn 412 von 741 Anträgen unzulässig sind („Hingegen waren 412 Fälle nicht zulässig, weil die für das Schlichtungsverfahren notwendige vorherige Kontaktaufnahme mit dem Privatkunden ServiceCenter der SCHUFA noch nicht stattgefunden hatte“), also über 55%, dann ist vielleicht die Zulässigkeitsregelung nicht transparent?

Und dass die SCHUFA die Möglichkeit der kostenlosen Eigenauskunft nach § 34 BDSG auf Ihrer Webseite www.meineschufa.de gut versteckt, ist ja noch ein ganz anderes Thema…. (vgl. https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/schufa/#falle)