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aus dem Bundestag: „Inkassofirmen sollen effizienter beaufsichtigt werden“

Die Kontrolle von Inkassofirmen müsse intensiviert werden, um windige Betriebe und unseriöse Geschäftspraktiken besser in den Griff zu bekommen und so überzogenen Kostenbelastungen von Bürgern entgegenzuwirken, bei denen Schulden eingetrieben werden. Diese Forderung erhoben übereinstimmend Vertreter der Wirtschaft und der Verbraucherverbände am Mittwochabend bei einer Anhörung des Rechtsausschusses.

Bislang funktioniere eine solche Aufsicht nur ungenügend, kritisierte Kirsten Pedd vom Bundesverband der Inkasso-Unternehmen, „schwarze Schafe“ in der Branche gefährdeten auch seriöse Firmen. Boris Wita von der schleswig-holsteinischen Verbraucherzentrale monierte, dass eine Kontrolle dieses Sektors bislang „eigentlich gar nicht stattfindet“, nur sehr selten werde einem Inkassobetrieb die Lizenz entzogen. Wita plädierte für eine bundesweite zentrale Aufsichtsbehörde, die auch spürbare Sanktionen verhängen können müsse. (…) Zum Inkasso meinte Birgit Höltgen von der nordrhein-westfälischen Verbraucherzentrale, es gehe nicht nur um einzelne „schwarze Schafe“ unter solchen Firmen. Das Hauptproblem seien vielmehr die überzogenen Gebühren, die eine Hauptforderung enorm aufblähen könnten. Auch wenn es nur um kleine Summen gehe, die eingetrieben werden sollen, könnten die geltend gemachten Kosten für Mahnbriefe und anderes schnell auf 100 Euro steigen. Die Frage der Gebühren sei bislang nur unzureichend geregelt. Frank-Michael Goebel vom Oberlandesgericht Koblenz betonte, bei der Geltendmachung von Zusatzkosten beim Inkasso sei mehr Transparenz nötig.

Der Anhörung lagen Gesetzentwürfe der Regierung (17/13057) und des Bundesrats (17/6482) sowie jeweils zwei Anträge der Linksfraktion (17/9746 und 17/6483) und der Grünen (17/12620 und 17/11837) zugrunde.

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