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Zahl der Verbraucherinsolvenzen in 2023 nur minimal gestiegen

Mit heutiger Pressemitteilung Nr. 103 hat das Statistische Bundesamt die Insolvenzzahlen für 2023 bekannt gegeben.

Aus der Tabeller 52411 (Insolvenzen), Nummer -0082, ergeben sich folgende Eröffnungszahlen bezüglich der Verbraucherinsolvenzen:

202120222023
Verbraucher78.61565.48766.152
ehemals Selbständige mit vereinfachtem Verfahren9.9139.0069.249
Summe88.52874.49375.401
Prozent (2021 = 100)10084,1585,17

Im Vergleich zu 2022 sind die Verbraucherinsolvenzen nur um 1,22 % gestiegen. Die Zahl der erfolgreichen gerichtlichen Schuldenbereinigungspläne ist weiter gesunken: in 2023 gab es davon lediglich 601 (Vorjahr 821).

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Erfolgreicher Eilantrag betreffend die Räumung und Herausgabe einer Wohnung im Wege der Zwangsvollstreckung

Das Bundesverfassungsgericht muss sich immer mal wieder mit dem Thema der Wohnungsräumung befassen (vgl. etwa Bundesverfassungsgericht zum Schutz vor Wohnungsräumung zur Erhaltung von Leben und Gesundheit)

Nun erneut mit Beschluss vom 26. Februar 2024, 2 BvR 51/24. Daraus:

„Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. (…)

Macht der Vollstreckungsschuldner für den Fall einer Zwangsräumung substantiiert ihm drohende schwerwiegende Gesundheitsgefahren geltend, haben sich die Tatsacheninstanzen – beim Fehlen eigener Sachkunde – zur Achtung verfassungsrechtlich verbürgter Rechtspositionen wie in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG regelmäßig mittels sachverständiger Hilfe ein genaues und nicht nur an der Oberfläche haftendes Bild davon zu verschaffen, welche gesundheitlichen Folgen im Einzelnen mit einem Umzug verbunden sind, insbesondere welchen Schweregrad zu erwartende Gesundheitsbeeinträchtigungen voraussichtlich erreichen werden und mit welcher Wahrscheinlichkeit dies eintreten kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2023 – 2 BvR 1233/23 -, Rn. 20 m.w.N.).

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EOS-DID verpflichtet sich (erneut) zu detaillierten Forderungsaufstellungen und zur Berücksichtigung von Verjährungseinreden

Hier der Hinweis auf den Beitrag „EOS-DID verpflichtet sich (erneut) zu detaillierten Forderungsaufstellungen und zur Berücksichtigung von Verjährungseinreden“ im infodienst-schuldnerberatung.de.

Demnach meldet der Arbeitskreis InkassoWatch (AK InkassoWatch), dass es eine erfolgeriche Beschwerde gegen EOS-DID beim Bund Deutscher Inkassounternehmen (BDIU) gegeben habe. EOS habe zugesagt, ab sofort (wieder) detaillierte Forderungsaufstellungen zu übersenden und verjährte Forderungen bzw. Forderungsbestandteile – sofern die entsprechende Einrede erhoben wurde – zu eliminieren.

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AGFW Hamburg: Barrieren in Ämtern und Behörden erschweren die Wahrnehmung sozialer Rechte

Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e.V. (AGFW) hat ihren „1. Report AGFW-Monitor Verwaltungshandelnveröffentlicht.

„Die Initiative namens „Monitor Verwaltungshandeln“ umfasst eine Website, auf der Mitarbeitende von Beratungsstellen Probleme im Umgang mit Ämtern und Behörden melden können. Zwischen dem Start des Monitors am 11. Oktober 2023 und dem 31. Januar sind 566 Meldungen mit insgesamt knapp 2.000 Problemanzeigen eingegangen, die sich auf verschiedene Ämter und Behörden beziehen. Wie die Auswertung zeigt, betrifft allein die Hälfte der Problemanzeigen das Amt für Migration (Abteilung Auszahlung Asylbewerberleistungen), 39 Prozent der Probleme wurden beim Jobcenter festgestellt. (…)

Inhaltlich bezogen sich die Meldungen behördenübergreifend vor allem auf drei Problemfelder: Den Umgang mit Unterlagen (41 Prozent aller Problemanzeigen), die Erreichbarkeit (27 Prozent) und das Thema „Geldleistungen und Bearbeitungszeiten“ (ein Fünftel aller Meldungen). (…)

Insbesondere die verzögerte Bewilligung von Leistungen besorgt die Wohlfahrtsverbände:

„Wenn Menschen bei Mittellosigkeit länger als eine Woche oder sogar vergeblich auf Vorausleistungen warten, geraten sie in eine existentielle Notlage. Sollte eine Behörde dann zusätzlich nicht erreichbar sein, ist das für die Betroffenen ungemein belastend“, so Sandra Berkling. „Wir wissen um das Problem des Fachkräftemangels in den Hamburger Behörden und auch, dass viele Mitarbeitende dort ihr Bestes geben. Doch es darf nicht passieren, dass Leistungsberechtigte quasi vor dem Nichts stehen. Sie haben ein Recht darauf, dass die Verwaltung ansprechbar ist und funktioniert.“ (…)

Um Notlagen zu vermeiden, braucht es ein unbürokratisches Vorgehen.

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Girokontenvergleich: Vergleichswebsitemeldeverordnung verkündet

Die Abkürzung VglWebMV steht für Vergleichswebsitemeldeverordnung und hat das Zeug zum Abkürzungsmonster des frischen angefangenen Monats zu werden.

Diese Verordnung wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet, www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/68/VO.html und hat die §§ 16ff Zahlungskontengesetz als Hintergrund.

„Die Bundesanstalt betreibt eine Vergleichswebsite, die die in § 17 genannten Kriterien in der in § 18 vorgeschriebenen Art und Weise für den Verbraucher entgeltfrei vergleicht. Diese trägt die Bezeichnung „Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz“.“

Mehr zu den Hintergründen siehe unsere Meldungen unter www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=vergleichswebseite

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iff zur Bezahlkarte für Geflüchtete: ein Lehrstück, wie man finanzielle Inklusion verhindert

Das institut für finanzdienstleistungen (iff) schreibt: „(…) Die mit der Einführung der Bezahlkarte einhergehende Diskussion um Nutzungsbeschränkungen oder Sachzahlungen ist aber gefährlich. Geflüchtete, die vor Krieg und Armut fliehen, werden ihre Entscheidung zur Flucht sicherlich nicht davon abhängig machen, ob in einem Land die Auszahlung von staatlichen Leistungen in bar oder via Bezahlkarte erfolgt.

Was man aber wiederum mit Sicherheit sagen kann, ist, dass die Verbreitung solcher unbelegten Hypothesen zum Erstarken rechtspopulistischer Narrative über Geflüchtete beiträgt, die besagen, dass diese nur aus finanziellen Gründen nach Deutschland kommen würden.

Es ist zentral, dass die Bezahlkarte so ausgestaltet ist, dass sie einsetzbar ist wie alle anderen Debit- bzw.EC-Karten auch und zwar in allen Geschäften, für jede Dienstleistung und auch eine freie Verfügung über Bargeld ermöglicht. Der Zugang zu Finanzdienstleistungen ist zweifellos eine Frage der Gerechtigkeit, da …“ -> weiterlesen auf der Webseite des iff

Zur ganzen Stellungnahme als pdf-Datei

Siehe auch PRO ASYL: www.proasyl.de/news/bezahlkarte-ohne-standards-laender-vereinbaren-diskriminierungskonzept/

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SCHUFA weist Vorwürfe von NOYB zurück

Der Datenschutzverein NOYB behauptet: „SCHUFA verdient Millionen durch rechtswidrige Kundenmanipulation“. Der Verein habe daher am 16.2.2024 eine Beschwerde und Anzeige bei der hessischen Datenschutzbehörde eingereicht.

Er begründet dies unter anderem wie folgt: „Mithilfe manipulativer Designs werden Menschen an der Bestellung einer kostenlosen Auskunft nach Artikel 15 DSGVO gehindert – obwohl sie eigentlich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Gratiskopie hätten.“

Quelle und Details auf der Webseite von NOYB.

Die SCHUFA wehrt sich auf dem „Themenportal: Zurückweisung NOYB Vorwürfe“ dagegen. Sie schreibt „Wir stellen in der Datenkopie die gemäß Art. 15 DSGVO gesetzlich geforderten Informationen zur Verfügung und gehen sogar darüber hinaus. Über den gesetzlichen Anspruch hinaus weisen wir den SCHUFA-Basisscore als zentralen Orientierungswert zur eigenen Bonität und die in den letzten 12 Monaten an anfragende Unternehmen übermittelten Scorewerte aus und erläutern diese.“

Weiter unter führt sie aus: „Die Datenschutzkonferenz (DSK) stellt klar, dass Vermieter keine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern dürfen (siehe hier). Für den Mietmarkt empfehlen wir unser kostenpflichtiges Produkt SCHUFA-BonitätsCheck,“

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Reschke Fernsehen zur Macht der Schufa: „Wer stoppt die Datensammler?“

Hier der Hinweis auf die sehenswerte Sendung von „Reschke Fernsehen“ vom 15.02.2024 zur Schufa. Diese ist in der ARD-Mediathek zu finden.

Der Teaser-Text der ARD: „Die Schufa ist ziemlich mächtig, bleibt aber gerne diskret im Hintergrund. Jetzt will die Bundesregierung die Macht der Wirtschaftsauskunfteien beschränken. Aber was ist eigentlich genau das Problem? Anja Reschke bringt Licht ins Dunkel und zeigt, was die deutschen Datensammler alles über uns wissen, welchen Einfluss sie haben und was wir dagegen tun können.“

Zum angesprochenen Plan der Bundesregierung siehe unsere Meldung vom 16.02.2024 Bundesregierung will „Transparenz und Verbraucherschutz beim Scoring stärken“

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Bündnis ‚AufRecht bestehen‘ – Arbeitshilfe zu Kostensenkungsaufforderungen

Kostensenkungsaufforderungen – Was tun? Das Bündnis ‚AufRecht bestehen‘ hat eine Arbeitshilfe für Beziehende von Bürgergeld (SGB II) sowie Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung der Sozialhilfe (SGB XII) sowie Beratende im Bereich der Existenzsicherung entwickelt:

Arbeitshilfe_Kostensenkungsaufforderungen-was-tun.pdf

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Stellenausschreibung: Schuldnerberater/in (m/w/d) in Vollzeit/Teilzeit in Hamburg-Eilbek

Update 16.02.2024: Es wird an die nachstehende Stellenausschreibung erinnert. Die Ausschreibung wurde leicht modifiziert. Angesprochen werden jetzt auch ausdrücklich Nachwuchskräfte auf dem Gebiet der Schuldner- und Insolvenzberatung.


11.01.2024: Die Schuldner- und Insolvenzberatung der hamburger arbeit GmbH unterstützt seit über 15 Jahren im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg Menschen mit geringem Einkommen bei der Bewältigung ihrer Schuldenprobleme. Neben der Überwindung von Überschuldung ist auch die Vermeidung von Verschuldung durch verschiedene Präventionsangebote Gegenstand unserer Tätigkeit. Als nach § 305 InsO anerkannte geeignete Stelle bieten wir offene Beratungsangebote, langfristige Einzelberatung, verhandeln mit Gläubigern, bereiten bei Bedarf das Insolvenzverfahren vor und führen Informationsveranstaltungen und Präventionsangebote durch.

Zur Verstärkung des Teams wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Schuldnerberater/in (m/w/d) in Vollzeit/Teilzeit für den Standort in Eilbek gesucht. Details siehe die Stellenausschreibung als PDF.