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Bundestag verabschiedet Inso-Reform

Gestern hat der Bundestag die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses angenommen. Dies um mitternächtlicher Stunde (23.20 Uhr) mit einer überschaubaren Plenumsbesetzung (vgl. Video).

Aus der Bundestagsseite: „Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 16. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte (17/11268) in der vom Rechtsausschuss beschlossenen Fassung (17/13535) angenommen. Das Verfahren kann künftig nach schon nach drei oder fünf Jahren beendet werden, wenn die Schuldner ihre Mindestbefriedigungsquote innerhalb der genannten Zeiträume erfüllen oder zumindest die Verfahrenskosten tragen. Auch wird neben dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren die Möglichkeit eines Insolvenzplanverfahrens eröffnet, um die Einigungschancen zwischen Schuldner und Gläubigern zu erhöhen. Der Rechtsausschuss hatte unter anderem durchgesetzt, die Mindestbefriedigungsquote für das kürzere Verfahren von 25 auf 35 Prozent zu erhöhen. Das Änderungen treten am 1. Juli 2014 in Kraft.“

Siehe auch unsere gestrige Meldung sowie die erste Stellungnahme vom Forum-Schuldnerberatung.de.