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Verbändevorschlag für Mieterschutz im Gebäudemodernisierungsgesetz

„Der Deutsche Mieterbund hat am 11.3.2026 gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband einen Vorschlag für die Umsetzung einer Mieterschutzregelung im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz veröffentlicht.

Die Verbände schlagen vor, einen relativen Heizkostendeckel einzuführen. Die Maximalhöhe entspricht dem Preis der wirtschaftlichsten Heizungsoption – den Energiekosten für eine effiziente Wärmepumpe. Der Deckel ist technologieoffen, da Vermietende weiterhin alle Technologien einbauen können. Liegen aber die Heizenergiekosten über denen der wirtschaftlichsten Heizungsoption, müssen sie etwaige Mehrkosten für ihre Investitionsentscheidung tragen. (…)

Die Verbände hatten zuvor kritisiert, dass die Ende Februar von der Bundesregierung vorgestellten Eckpunkte im Gebäudemodernisierungsgesetz [Anmerkung: siehe https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Expose/Energie/gebaeudemodernisierungsgesetz.html] bisher keinen ausreichenden Schutz von Mieterinnen und Mietern vor unwirtschaftlichen Entscheidungen bei der Heizungsanlage enthalten und die damit einhergehenden Kostenrisiken allein von Mieterinnen und Mieter zu tragen wären. (…)“

Quelle und mehr: https://mieterbund.de/aktuelles/meldungen/verbaendevorschlag-fuer-mieterschutz-im-gebaeudemodernisierungsgesetz/

Die BAG-SB hat sich dem angeschlossen.