Kategorien
Uncategorized

Bundestag befasste sich mit dem Thema Energiearmut

Die Abgeordneten des Bundestages haben gestern erstmals über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Vor Kälte und Dunkelheit schützen – Energiearmut definieren und abschaffen“ (21/8072) debattiert. Der Antrag wurde im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

Die Fraktion Die Linke möchte Energiearmut bekämpfen. In einem entsprechenden Antrag (21/8072) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem Energiearmut verbindlich definiert und standardisierte Indikatoren zur Messung benannt werden. Dabei sollen die Empfehlungen der dena, der Europäischen Kommission, des Öko-Instituts und der Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring berücksichtigt werden.

Außerdem verlangen die Abgeordneten, Energiesperren sowie „Räumungen in die Wohnungs- und Obdachlosigkeit“ zu verbieten. Außerdem soll ein Notfallfonds eingerichtet werden, aus dem von Energiearmut betroffene und gefährdete Haushalte kurzfristig unterstützt werden können. Gleichzeitig sollen Energieversorger entlastet werden. Für Menschen im Grundsicherungsbezug sollen die tatsächlichen Stromkosten außerhalb der Regelbedarfe laut Antrag in angemessener Höhe vollständig übernommen und das Wohngeld auf Basis der Bruttowarmmiete, also inklusive Warmwasser und Heizkosten, in „tatsächlicher, angemessener Höhe“ berechnet werden.

Quelle und mehr: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-de-energiearmut-1224496