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Tacheles e.V. schlägt Alarm: „Die fünf gravierendsten Eingriffe des Referentenentwurfs zum 13. SGB-II-Änderungsgesetz“

Am 27.10.2025 hatten wir auf die „Zusammenfassung der geplanten SGB II-Änderungen von Tacheles e.V.“ hingewiesen. Nun schlägt Tacheles e.V Alarm – siehe die Seite www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/wir-schlagen-alarm.html.

Die Zwischenüberschriften daraus:

  1. Direkte Folge EINES versäumten Termins: Verpflichtungsverwaltungsakte
  2. Nicht wahrgenommene Termine: Die „Todsünde“ in der Neuen Grundsicherung
  3. Die neue Mitwirkungspflicht für Leistungsberechtigte: umfassende Nachweispflichten bei Bewerbungen
  4. Abkehr von einer Sanktion mit dem Ziel einer Verhaltensänderung: Sanktionen als Strafe zur Ahndung von Fehlverhalten und keine ergänzenden Sachleistungen
  5. Keine Chance mehr auf eine neue Wohnung: Verschärfungen bei den Wohnkosten und Nachweispflichten für Vermieter

Fazit von Tacheles e.V.: „Insgesamt hat die „Neue Grundsicherung“ mit einer echten Grundsicherung im Sinne von Existenzsicherung nichts mehr zu tun. Sie ist vielmehr ein Frontalangriff auf Leistungsberechtigte, deren Existenz auf vielen Ebenen direkt bedroht wird. (…) Wir möchten auch betonen, dass solche gesellschaftlich spaltenden Gesetze dazu führen werden, dass Menschen dauerhaft das Vertrauen in Regierung und Staat verlieren. Diese Regelungen sind mithin ein gefährlicher Schritt hin zur Demontage von Sozialstaat und Demokratie und müssen dringend verhindert werden.“