Aus der heutigen PM der Sozialbehörde Hamburg: „Zum 1. Februar 2025 erhöht die Sozialbehörde die Einkommensgrenzen als Voraussetzung für eine kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung, damit mehr Hamburgerinnen und Hamburger als bisher dieses Beratungsangebot kostenfrei nutzen können. Anspruchsberechtigt sind alle Menschen, die nur ein geringes Haushaltsnettoeinkommen haben oder staatliche Leistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. (…)
Eine kostenlose Schuldnerberatung soll sowohl Haushalten, die Transferleistungen wie beispielweise Bürgergeld beziehen, als auch Haushalten mit niedrigem Haushaltseinkommen zur Verfügung stehen. Bei diesen Haushalten ist davon auszugehen, dass sie von einer kostenpflichtigen Beratung absehen würden. Die Anhebung der Einkommensgrenzen ist auch eine Reaktion auf die erhöhte Inflation und die gestiegenen Lebenshaltungskosten der vergangenen Jahre.“
Hier die neuen Werte (ohne Gewähr):
Personenanzahl im Haushalt | kostenlose Beratung | Beratung mit Eigenanteil von 180 € |
---|---|---|
1 Erwachsener | 1.842 € | 2.042 € |
+ 1 Kind | 2.483 € | 2.683 € |
+ 2 Kinder | 3.122 € | 3.322 € |
+ 3 Kinder | 3.809 € | 4.009 € |
2 Erwachsene | 2.358 € | 2.558 € |
+ 1 Kind | 2.997 € | 3.197 € |
+ 2 Kinder | 3.684 € | 3.884 € |
+ 3 Kinder | 4.586 € | 4.786 € |
+ 4 Kinder | 5.290 € | 5.490 € |
für jede weitere Person | + 704 € € | + 611 € |
An dieser Stelle auch der Hinweis auf unsere PM vom 30.90.2024: LAG Schuldnerberatung Hamburg fordert umgehende Erhöhung der Einkommensgrenzen für die kostenfreie Schuldnerberatung
Die letzte Änderung war zum 1.11.2022 erfolgt; siehe www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2022/oeffentlich-finanzierte-schuldnerberatung-in-hamburg-einkommensgrenzen-aendern-sich-zum-1-11-2022/