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Positionspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) für einen besseren Schutz vor untergeschobenen langfristigen Verträgen und bei Haustürgeschäften

Heute und morgen findet die 95. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2024 statt. Im TOP steht unter I.16:

  1. Verbraucherrechte stärken – Bestätigungslösung für telefonisch sowie außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge einführen
    Berichterstattung: Sachsen

Dazu gibt es ein Forderungspapier des vzbv: MEHR SCHUTZ VOR KOSTENFALLEN. Die Zwischenüberschriften:

  1. Allgemeine Bestätigungspflicht [Anmerkung: vgl. dazu auch www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2018/bestaetigungsloesung-mehr-verbraucherschutz-bei-telefonwerbung/]
  2. Maximal ein Jahr Erstvertragslaufzeit
  3. Gesprächszusammenfassung für langfristige Verträge im Ladengeschäft
  4. Widerrufsfrist von 30 Tagen bei Haustürgeschäften

Das Forderungspapier ist sehr lesenswert. Siehe auch die PM: www.vzbv.de/pressemitteilungen/haustuergeschaefte-widerrufsfrist-auf-30-tage-verlaengern