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Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts

Es gibt einen „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts (COM(2022) 702 final)“ (= BR-Drs. 25/13). Artikel 1 sieht vor:

Diese Richtlinie enthält gemeinsame Vorschriften über

  1. Anfechtungsklagen;
  2. die Aufspürung von zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögenswerten;
  3. Pre-pack-Verfahren;
  4. die Pflicht der Unternehmensleitung, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen;
  5. vereinfachte Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen;
  6. Gläubigerausschüsse;
  7. die Ausarbeitung eines Merkblatts mit wesentlichen Informationen über bestimmte Elemente ihres nationalen Insolvenzrechts durch die Mitgliedstaaten

Für die Schuldnerberatung bedeutsam könnte insbesondere e) vereinfachte Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen werden = Teil VI, Artikel 38ff werden.

Die ARGE Insolvenzrecht des DAV hat zum Entwurf eine Stellungnahme veröffentlicht. Nächste Woche Freitag wird der Bundesrat sich mit dem Vorschlag befassen (31.3.2023, Top 22; Ausschussempfehlungen in BR-Drs. 25/1/23)