Es gibt einen “Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts (COM(2022) 702 final)” (= BR-Drs. 25/13). Artikel 1 sieht vor:
Diese Richtlinie enthält gemeinsame Vorschriften über
- Anfechtungsklagen;
- die Aufspürung von zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögenswerten;
- Pre-pack-Verfahren;
- die Pflicht der Unternehmensleitung, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen;
- vereinfachte Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen;
- Gläubigerausschüsse;
- die Ausarbeitung eines Merkblatts mit wesentlichen Informationen über bestimmte Elemente ihres nationalen Insolvenzrechts durch die Mitgliedstaaten
Für die Schuldnerberatung bedeutsam könnte insbesondere e) vereinfachte Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen werden = Teil VI, Artikel 38ff werden.
Die ARGE Insolvenzrecht des DAV hat zum Entwurf eine Stellungnahme veröffentlicht. Nächste Woche Freitag wird der Bundesrat sich mit dem Vorschlag befassen (31.3.2023, Top 22; Ausschussempfehlungen in BR-Drs. 25/1/23)