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BMJ-Überlegungen zur Übertragung aller Zuständigkeiten in den Verbraucherinsolvenzverfahren auf die Rechtspflegerschaft

Update 25.8.2023: das unten genannte Schreiben des BMJ ist nun unter fragdenstaat.de/(…)/laenderschreiben-neuordnungrpflg_geschwaerzt.pdf nachlesbar.


Offenbar gibt es ein BMJ-Schreiben vom 13. 6. 2023, welches sich mit einer Neuordnung von Zuständigkeiten in Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzsachen  und der Vereinheitlichung von Zuständigkeiten aus den Länderöffnungsklauseln des § 19 RPflG sowie einer Änderung des § 18 Abs. 1 Nr. 1 RPflG befasst.

Im Ergebnis solle es um eine vollständige Übertragung aller Zuständigkeiten in Verbraucherinsolvenzverfahren („IK-Verfahren“) auf die Rechtspflegerschaft gehen.

Hierzu empfiehlt sich die Lektüre der aktuellen ZVI, die insoweit frei zugänglich ist, nämlich das Editorial von Andreas Schmidt, „Kompetenz unerwünscht“ sowie die Stellungnahme des Bundesarbeitskreises Insolvenz- und Restrukturierungsgerichte e. V. (BAKinso), die es auch auf der Webseite des Arbeitskreises als PDF gibt.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 25.08.2023