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Verbraucherinsolvenzen im November 2021 gegenüber November 2020 fast verdreifacht (+181,4 %) 

Das Statistische Bundesamt meldet heute: „Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen hat sich im November 2021 mit +181,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat fast verdreifacht. Der starke Anstieg steht im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Gegenüber November 2019, also vor Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland, stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im November 2021 um 30,0 %.“

Siehe dazu auch diese Grafik, die aus der Tabelle 52411-0010 generiert ist:

Die Zahl der „ehemals selbständig Tätigen mit vereinfachtem Verfahren“ = Zunahme von 68% im Vergleich zu 2019 sollte nicht unterschätzt werden.