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LG Mainz zum Schadensersatz wegen einer SCHUFA-Eintragung

Update 21.4.2022: siehe auch Inkassobüro muss wegen falscher Negativmeldung an Schufa Schadensersatz in Höhe von 5.000 € zahlen. Dort wird Landgericht Mainz, Urteil vom 12.11.2021- 3 O 12/20 genannt. Es steht zu vermuten, dass nachstehend ein Tippfehler vorliegt.


Der vzbv weist auf ein Urteil des LG Mainz vom 12.11.2021 (3 O 12/12) hin.

Es besteht ein Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Persönlichkeitsverletzung, wenn eine Einmeldung an die SCHUFA erfolgt, ohne dass auf eine mögliche Einmeldung hingewiesen wurde und dem Kläger keine angemessene Karenzfrist gesetzt wurde. – Mehr auf www.vzbv.de/urteile/zum-schadensersatz-wegen-einer-schufa-eintragung

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.04.2022