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Arbeitskreis InkassoWatch: „Übergang“ vom einfachen Inkassofall mit 0,5xRVG zum Inkasso-Regelfall mit 0,9xRVG

Der Arbeitskreis InkassoWatch beobachtet, dass einige Inkasso-Dienstleister den „Übergang“ vom einfachen Inkassofall mit 0,5xRVG zum Inkasso-Regelfall mit 0,9xRVG in bedenklicher Weise verkürzen – für den Arbeitskreis eine Missachtung der Intentionen des Gesetzgebers. Siehe