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Pflicht zum Insol­venz­antrag soll weiterhin ausgesetzt werden

Der Bundestag berät am Donnerstag, 17. September 2020, abschließend über einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (19/22178). Die Aussprache im Plenum ist auf eine halbe Stunde angesetzt. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz legt zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung vor. – Quelle und mehr