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Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge steigen zum 1. Januar 2021

Das Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge werden zum 1. Januar 2021 steigen. Dies hat heute der Bundestag beschlossen.

Mit dem zweiten Familienentlastungsgesetz steigt das Kindergeld ab 2021 um 15 Euro im Monat. Es beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von 5.172 Euro um 288 Euro auf 5.460 Euro.

Kritik kam von der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Jörg Cezanne (Die Linke) begrüßte zwar die Anhebung des Kindergeldes, kritisierte aber die ungleiche Entlastung. Bei höheren Einkommen profitierten Eltern durch den Kinderfreibetrag mit bis zu 273 Euro pro Kind und Jahr. Wer den Freibetrag nicht nutzen könne, weil das Einkommen niedriger sei, erhalte durch die Kindergelderhöhung nur 180 Euro. Bei Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind, komme die Erhöhung gar nicht an, weil das Kindergeld mit den Sozialleistungen verrechnet werde. 

Cezanne sprach sich für eine Kindergrundsicherung aus, um das „ungerechte Nebeneinander“ von Kindergeld, Kinderfreibetrag und Hartz-IV-Leistungzu beenden. Für die Einführung einer Kindergrundsicherung hatte sich auch Schrodi ausgesprochen.

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen) griff dieses Thema ebenfalls auf und nannte es eine Entlastung von Menschen, die es gar nicht nötig haben.

Eine weitere Schieflage sei, dass die Kindergelderhöhung bei Hartz-IV-Beziehern wegen der Anrechnung gar nicht ankomme. Auch Strengmann-Kuhn verlangte die Einführung einer Kindergrundsicherung.

Quelle und mehr: Bundestagsmeldung