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Justizbehörde Hamburg: Handlungsempfehlung für die Gerichtsvollzieher der Hamburger Amtsgerichte in Zeiten von Corona

Hier die „Handlungsempfehlung für die Gerichtsvollzieher der Hamburger Amtsgerichte in Zeiten von Corona

Es wurde uns des Weiteren mitgeteilt, „dass die Ausbringung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen bzw. Pfändungs- und Einziehungsaufträgen von diesen Einschränkungen derzeit nicht betroffen ist.“