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Bundestag beschließt morgen über die „Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos (P-Konto)“

Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 8. Oktober 2020, abschließend eine halbe Stunde lang mit einem Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (19/19850), den die Bundesregierung vorgelegt hat. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wird dazu eine Beschlussempfehlung abgeben. Darüber hinaus wird ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abschließend beraten, der eine Reform des Basiskontos (19/19537) fordert. Der Entscheidung über die Vorlage liegt eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/22685) zugrunde.

Recht des Pfändungsschutzkontos

Wie es in dem Entwurf heißt, hat eine Evaluierung des P-Kontos ergeben, dass dieses sich seit seiner Einführung 2010 bewährt hat, aber noch in einzelnen Bereichen Verbesserungsbedarf besteht. Der Entwurf diene insbesondere der Lösung der in dem Schlussbericht der Evaluation angesprochenen Probleme und gestalte den Kontopfändungsschutz zugleich transparenter. Darüber hinaus würden weitere vollstreckungsrechtliche Fragen aufgegriffen, die vom Petitionsausschuss des Bundestages und aus der vollstreckungsrechtlichen Praxis an die Bundesregierung herangetragen worden seien. Dies betreffe den Zeitraum für die Anpassung der Pfändungsfreigrenzen, den Pfändungsschutz von Gegenständen, die zur Ausübung von Religion und Weltanschauung bestimmt sind, sowie den Vollstreckungsschutz für Sachen, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen.

Der Entwurf sieht unter anderem eine Neustrukturierung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz in der Zivilprozessordnung (ZPO) vor. Die Wirkungen des P-Kontos sollen ferner in einem eigenen Abschnitt des Achten Buches der ZPO geregelt werden.

Grüne fordern ein preiswertes Basiskonto

Der Zugang zu einem sogenannten Basiskonto, auf dass jede Verbraucherin und jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU unabhängig von der Bonität ein Recht hat, soll für alle sichergestellt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag insbesondere eine Begrenzung der derzeit häufig überhöhten Kontogebühren, die für die Anspruchsberechtigten eine zu hohe Zugangshürde zu einem Basiskonto darstellen würden. Außerdem stehe keine Vergleichswebsite für Zahlungskonten zur Verfügung, so dass Verbraucherinnen und Verbraucher keine Möglichkeit zu einem objektiven und unabhängigen Vergleich der auf dem Markt vorhandenen Basiskonten-Angebote hätten.

Die Bundesregierung soll dafür sorgen dass die Kontoführungsgebühren für Basiskonten nicht höher sind als die Entgelte für andere Konten mit vergleichbarem Leistungsumfang. „Insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie, in denen viele Menschen durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit in finanzielle Nöte geraten, ist es daher dringend geboten, dass die Bundesregierung hier schnellstens tätig wird“, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw41-de-pfaendungsschutzkontofortentwicklungsgesetz-796012