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Bundesfinanzhof zur fortgesetzten Tätigkeit in der Insolvenz

Hier der Hinweis auf BFH, Urteil vom 6.6.2019 – V R 51/17, dessen Leitsatz lautet:

Ist bei einer Tätigkeit ohne Wissen und Billigung des Insolvenzverwalters unklar, ob es sich umsatzsteuerrechtlich um eine solche des Insolvenzschuldners handelt, entsteht keine Masseverbindlichkeit.