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Beratungs- und Prozesskostenhilfe: Neue Einkommens-Freibeträge seit 01.01.2020

Im Bundesgesetzblatt wurde die „Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2020–PKHB 2020) veröffentlicht (BGBl. 2019 I 2942).

Senior-Prof. Dr. Dieter Zimmermann hat dazu wieder Material zusammengestellt:

Siehe auch den Rechner von Andreas Kleingünther unter www.pkh-fix.de/pkh_01_2020.xls

Hinweis: In Hamburg besteht kein Anspruch auf Beratungshilfe. Arme Hamburgerinnen und Hamburger müssen zur ÖRA (vgl. § 12 Abs. 1 BerH, § 1 Hmb ÖRA-Gesetz).