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AGSBV fordert unbürokratische Anpassung von Vorschriften zum Pfändungsschutzkonto aufgrund der aktuellen Corona-Lage

Die AG SBV meldet: „Am 23.03.2020 hat die Bundesregierung einen Regierungsentwurf zum PKoFoG vorgelegt. Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV wird hierzu eine Positionierung erstellen. In der aktuellen Corona-Lage ist jedoch die zeitnahe und unbürokratische Sicherung pfändungsfreier Beträge auf einem gepfändeten Konto nicht hinreichend gewährleistet. Daher hat die AG SBV eine Positionierung zu notwendigen Anpassungen unter der Federführung von Pamela Wellmann verfasst. Das Papier wurde u.a. an das BMJV und auch Vertretern der Kreditwirtschaft gesandt.“

Die Überschriften:

  • Erweiterte Bescheinigung von Leistungen durch anerkannte Stellen
  • Sensibilisierung der Vollstreckungsgerichte
  • Aufhebung bestimmter Formvorschriften
  • Schutz der Leistungen aus Corona-Hilfspaketen

Nachtrag 3.4.2020: siehe auch die PM des IFF: Aktuelle Coronavirus SARS-CoV-2 Krise verschärft Rechtsunsicherheiten bei Kontopfändungen