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CRIF Bürgel: Starker Anstieg der Firmen- und Privatinsolvenzen erwartet – Insolvenzwelle wird ins Jahr 2021 hineinreichen

Die Auskunftei CRIF Bürgel meldet: „Da die Insolvenzstatistik stets die Vergangenheit abbildet, also gewissermaßen einen Blick in den Rückspiegel darstellt, werden die genauen Auswirkungen der Corona-Krise verstärkt im kommenden Jahr sichtbar werden. Die Insolvenz-Welle wird auch noch weit ins Jahr 2021 hineinreichen. Die negativen Folgen des Corona-Lockdowns und der anhaltenden Weltwirtschaftskrise wurden somit lediglich verschoben. (…)

Auch bei den Privatinsolvenzen erwartet CRIFBÜRGEL einen starken Anstieg im Jahr 2021. Die Privatpleiten sind von Januar bis September im Vergleich zu den letzten drei Quartalen 2019 um 19 Prozent auf 53.000 (Januar bis September 2019: 65.493) Fälle zurückgegangen.

Die Gründe liegen zum einen in der längeren Bearbeitungszeit der Insolvenzgerichte während der Corona-Pandemie. Zum anderen haben viele Privatpersonen den Zeitpunkt ihres Insolvenzantrages zeitlich nach hinten verschoben, da

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Deutscher Verein: Wohnungslosigkeit durch gezielte und rechtzeitige Prävention verhindern

„Mietschulden sind das häufigste Warnzeichen für Wohnungsnotfälle. Wie diesen zu begegnen ist, erläutert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. in seinen neuen Empfehlungen zum Wohnraumerhalt. Die Empfehlungen zeigen auf, was Kommunen und Freie Träger tun können, um Menschen dabei zu unterstützen, den Verlust von Wohnraum auch in schwierigen Situationen zu vermeiden.“ – Quelle und mehr: PM des Deutschen Verein. – Direkt zur vollständigen Empfehlung vom 16.09.2020

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Wortprotokoll BT-Anhörung zum Inkassorecht

Am 16. September 2020 fand die Sachverständigen-Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/20348) statt. Nun liegt das Wortprotokoll vor, in dessen Anhang auch noch einmal alle schriftlichen Stellungnahmen enthalten sind.

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sozialrecht justament: Aktuelle Rechtsprechung zu § 22 SGB II »Bedarfe für Unterkunft und Heizung«

Hier der Hinweis auf die beiden Ausgaben von sozialrecht justament zu Aktuelle Rechtsprechung zu § 22 SGB II »Bedarfe für Unterkunft und Heizung«

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Bundestag beschließt Änderungen des Pfändungsschutzkontos (P-Kontos)

Der Bundestag hat gestern um ca. 21:00 Uhr für die Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) gestimmt und die Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes befürwortet. Für den Regierungsentwurf (19/19850) in einer vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/23171) votierte der Bundestag mit breiter Mehrheit bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. 

Das Gesetz tritt im Wesentlichen ein Jahr nach Verkündung in Kraft, also voraussichtlich am 1.11.2021 oder 1.12.2021. Es wurde u.a. beschlossen:

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 17.02.2021
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LSG Baden-Württemberg zum Krankengeld in der Insolvenz

Hier der Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.6.2020, L 11 KR 4604/18, Leitsätze

  1. Die von einem Schuldner iR der Verbraucherinsolvenz nach § 287 Abs 2 InsO in der bis zum 30.06.2014 geltenden Fassung abgegebene Abtretungserklärung ist hinreichend bestimmt und erfasst auch erst in Zukunft entstehende Ansprüche auf Krankengeld.
  2. Die für das Restschuldbefreiungsverfahren bestellte Treuhänderin kann den vom Schuldner abgetretenen pfändbaren Teil des Krankengeldes mit der allgemeinen Leistungsklage gegen die Krankenkasse geltend machen.
  3. Soweit die Klage der Treuhänderin erfolgreich ist, stehen ihr auch Prozesszinsen zu.
  4. Die Treuhänderin, die den pfändbaren Teil des Krankengeldes einklagt, ist nicht nach § 183 SGG kostenrechtlich privilegiert.
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BGH zum Räumungsanspruchs des Vermieters in der Insolvenz

BGH, Urteil vom 17. September 2020 – IX ZR 62/19.

Rn. 11: Endet der Mietvertrag – wie im Streitfall – nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, hat wegen des Räumungsanspruchs des Vermieters die Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeit und Insolvenzforderung grundsätzlich danach zu erfolgen, wann das Räumungsgut auf das Mietgrundstück verbracht worden ist.

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Muster für eine Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit der Grundleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. meldet und bietet an: „Seit September 2019 erhalten alleinstehende Schutzsuchende, die in Sammelunterkünften untergebracht sind, nur noch die Regelbedarfsstufe 2 (§ 3a Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b, Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b Asylbewerberleistungsgesetz) – 316 Euro monatlich. Zahlreiche Sozialgerichte haben erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung geäußert und im Eilverfahren höhere Leistungen zugesprochen (zur Rechtsprechungsübersicht).

Unser Muster für eine Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit des § 3a Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 Buchstabe b, Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 Buchstabe b AsylbLG ist eine Anregung an die Sozialgerichte, die Regelung nun zügig im Hauptsacheverfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Auch Anwält*innen sind eingeladen, in ihren Verfahren die Mustervorlage zu nutzen, um eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht anzuregen. Die Karlsruher Richter*innen haben Richtervorlagen, die auf öffentlichen Mustern beruhen, in ihrer Entscheidung zu den Hartz-IV-Sanktionen ausdrücklich akzeptiert.“

Quelle und mehr: https://freiheitsrechte.org/mustervorlage-asylblg/

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Bundestag beschließt morgen über die „Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos (P-Konto)“

Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 8. Oktober 2020, abschließend eine halbe Stunde lang mit einem Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (19/19850), den die Bundesregierung vorgelegt hat. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wird dazu eine Beschlussempfehlung abgeben. Darüber hinaus wird ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abschließend beraten, der eine Reform des Basiskontos (19/19537) fordert. Der Entscheidung über die Vorlage liegt eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/22685) zugrunde.

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AG Heilbronn: Gebühr für Vollstreckungsandrohung ist mit der Gebühr für anschließenden Vollstreckungsauftrag zu verrechnen

Hier der Hinweis auf eine Entscheidung des AG Heilbronn, 25.5.2020, 9 M 3821/20, für gebürenrechtliche Interessierte. Dies kann für die Prüfung von Kosten bedeutsam sein. Aus der Entscheidung:

„Die Vollstreckungsandrohung blieb vorliegend ohne Erfolg, sodass die Gebühr für diese (erfolglose) Vollstreckungsandrohung mit der Gebühr für den nachfolgenden, sich unmittelbar anschließenden Vollstreckungsauftrag zu verrechnen ist. Grund hierfür ist, dass die Vollstreckungsandrohung als solche keine eigene, sondern lediglich eine vorbereitende Maßnahme für den tatsächlichen Vollstreckungsauftrag ist (AG Strausberg, 22.1.2012, 11 M 2699/11).