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BMJV plant sukzessive Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre ab 17.12.2019 (EU-Restrukturierungsrichtlinie)

Gespannt wurde erwartet, wie die Bundesregierung die sog. EU-Restrukturierungsrichtlinie umsetzen wird. Heute nun hat das BMJV erste Pläne veröffentlicht. Laut einer Pressemitteilung ist vorgesehen:

  • Das Restschuldbefreiungsverfahren wird auch für Verbraucherinnen und Verbraucher auf drei Jahre verkürzt.
  • Die dreijährige Frist soll allmählich und kontinuierlich eingeführt werden.
  • Die Restschuldbefreiung nach drei Jahren soll weder von einer Mindestbefriedigungsquote noch von der Deckung der Verfahrenskosten abhängen.

Die sukzessive Einführung der Verringerung der Verfahrensdauer soll mit dem 17.12.2019 beginnen. Danach soll die Dauer je abgelaufenen vollen Monat um einen Monat verkürzt werden. Das BMJV hat dazu eine Tabelle veröffentlicht:

Quelle und mehr: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/PM/110719_Restschuldbefreiung.pdf?__blob=publicationFile&v=1