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Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“

Das BMJV hat einen Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“ vorgelegt.

Daraus: „Hauptsächlich sollen die Geschäfts- und die Einigungsgebühr nach den Nummern 2300 und 1000 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG so angepasst werden, dass einerseits für die Schuldner keine unnötigen Belastungen entstehen, andererseits aber Inkassodienst-leistungen nach wie vor wirtschaftlich erbracht werden können. Die Ersatzfähigkeit der im Fall einer Doppelbeauftragung von einerseits Inkassodienstleistern und andererseits Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten entstehenden Kosten durch den im Verzug be-findlichen Schuldner soll auf die seltenen Fälle beschränkt werden, in denen eine solche Doppelbeauftragung aus besonderen Gründen sachgerecht war.

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Jan Böhmermann: warum die SCHUFA eigentlich SCHUFAK heißen müsste

Warum müsste die SCHUFA eigentlich SCHUFAK heißen, was steckt hinter der Score-Geheimformel und warum halten viele Mitmenschen die SCHUFA für eine Behörde? Jan Böhmermann hat sich im Neo Magazin Royal die SCHUFA vorgeknöpft und dazu einen sehr interessanten Filmbeitrag produziert: https://www.zdf.de/comedy/neo-magazin-mit-jan-boehmermann/schufa-104.html (verfügbar bis 12.12.2019)

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Peer-to-Peer-Ansatz im Präventionskonzept der Jugend-Schulden-Beratung Tübingen

Hier der Hinweis auf den iff-Überschuldungsradar 2019/15. Heiner Gutbrod berichtet von einem neuen Ansatz in der Präventionsarbeit der Jugend-Schulden Beratung Tübingen: Ehemals Überschuldete berichten von ihrer persönlichen Leidensgeschichte und wie sie es geschafft haben, die Schulden hinter sich zu lassen.