Hier der Hinweis auf Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Urteil v. 10.10.2018 – 531 C 159/18: Eine Eigenbedarfskündigung ist unwirksam, wenn sie nach einer zuvor ausgesprochenen Verwertungskündigung erfolgt und der Eigenbedarf nicht konkret und nachvollziehbar begründet ist.
Tag: 20. Februar 2019
Die Universität Hamburg, Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik, lädt zu einer Veranstaltung mit Dr. Anders Leopold (Richter am Landessozialgericht Hamburg) am 26.02.2019 ein.
„Datenschutz ist seit vergangenem Jahr wieder in aller Munde: Mit dem Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat die EU eine neue Zeitrechnung im Datenschutzrecht eingeleitet, denn die DS-GVO ist seit dem 25.5.2018 das primäre Datenschutzgesetz in allen Mitgliedstaaten. Sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor gelten nunmehr weitgehend einheitliche Regeln für den Datenschutz.