Das Insolvenzgericht Hamburg hat einen neuen Geschäftsverteilungsplan. Demnach werden die Regelinsolvenzen wieder nach Buchstaben vergeben. bei den Verbraucherinsolvenzen bleibt es bei der Zuteilung nach Turnus.
Tag: 7. Januar 2019
RA Helge Hildebrandt weist unter der Überschrift Hartz IV: Vermögen immer vollständig angeben! auf BSG, 25.04.2018 – B 14 AS 15/17 R hin.
Aus der Entscheidung: