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Insolvenzgericht Hamburg kehrt bei Regelinsolvenzen zur Buchstabenverteilung zurück

Das Insolvenzgericht Hamburg hat einen neuen Geschäftsverteilungsplan. Demnach werden die Regelinsolvenzen wieder nach Buchstaben vergeben. bei den Verbraucherinsolvenzen bleibt es bei der Zuteilung nach Turnus.

Siehe Auszug Geschäftsverteilung 2019

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Bundessozialgericht: ALG II – Rückforderung kann Vielfaches vom verschwiegenen Vermögen betragen

RA Helge Hildebrandt weist unter der Überschrift Hartz IV: Vermögen immer vollständig angeben! auf BSG, 25.04.2018 – B 14 AS 15/17 R  hin.

Aus der Entscheidung: