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Private Altersvorsorge im SGB XII in Höhe von mind. 100 Euro bis max. 208 EUR mtl. privilegiert

Harald Thomé weist in seinem Newsletter vom 26.12.2017 unter 2. auf die Änderung des § 82 SGB XII durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BGBl. I 2017 S. 3214; siehe auch dipt) hin und bilanziert: „In der Vergangenheit konnte Menschen, die später in Altersarmut und aufstockenden Grundsicherungsbezug kommen werden, nur gesagt werden, dass private Altersvorsorge gar keinen Sinn mache, weil vom Grundsicherungsamt alles angerechnet wird. Das ist jetzt durch die Gesetzesänderung anders und sollte auch zu einer anderen Beratungsstrategie führen.“