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Banken müssen über Kosten des Girokontos informieren

Heute treten die §§ 5 bis 13, 14 Absatz 1 Nummer 1 und 5 sowie die §§ 15 bis 19 des Zahlungskontengesetzes in Kraft (Art. 9 Gesetz vom 11.4.2016 iVm Bekanntmachung vom 6.6.2018). Ab sofort müssen die Banken ausführliche Entgeltinformationen geben. Siehe auch den Bericht in der SZ vom 8.8.2018