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Seminar „Beratung von Selbstständigen in der Schuldner- und Insolvenzberatung“

Hiermit laden wir herzlich zum 2-tägigen Seminar

„Beratung von Selbstständigen in der Schuldner- und Insolvenzberatung“

mit Frank Wiedenhaupt am 07./08. Juni 2018 in Hamburg ein.

Immer öfter finden Schuldner, die ihr Einkommen aus einer wirtschaftlich selbstständigen Tätigkeit beziehen, den Weg in die Beratungsstellen. Nicht wenige Gewerbetreibende sind im Wissen um Buchhaltung, Steuerpflichten und Kalkulation eher defensiv eingestellt. Einkommensbescheide oder Lohn- und Gehaltsbescheinigungen können zur Ermittlung des eigentlichen Einkommens des Schuldners nicht herangezogen werden. Aufgrund der vielen Informationen durch den Schuldner fällt es den Beratern schwer, einen roten Faden für ihre Beratung zu finden.

Ziel des Seminars ist es,

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 02.03.2018
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AG Aachen: Bank muss Funktionieren eines Geldautomaten nachweisen

Aus Amtsgericht Aachen, Urteil vom 26.5.2017, 105 C 278/15: Es obliegt dem Kreditinstitut bei einer Inanspruchnahme des Geldautomaten durch den Kunden, nachzuweisen, dass der Geldautomat ordnungsgemäß funktioniert hat und dem Kunden der von ihm begehrte Bargeldbetrag auch tatsächlich zur Verfügung gestellt wurde.

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Rücknahme- bzw. Verzichtserklärungen von Anträgen beim Jobcenter

Harald Thomé weist aus aktuellem Anlass (Aufforderung von Jobcenter-Mitarbeitern an Unions-Bürger*innen eine Antragsrücknahme zu unterzeichnen – Beispiele) völlig zu Recht auf einige Grundsätze hin:

„Wenn Menschen Sozialleistungen beantragen, hat die Behörde über den Antrag zu entscheiden, entweder bewilligt sie ihn oder sie lehnt ihn ab. Bevor das Amt ablehnt, muss sie den Antragsteller nach § 24 SGB X anhören und ihm damit die Möglichkeit auf rechtliches Gehör einräumen. (Zudem ist das JC allumfassend Beratungspflichtig [§ 14 SGB I iVm  § 1 Abs. 3 Nr. 1 SGB II iVm § 14 Abs. 2 SGB II], es hätte hier den Hinweis geben müssen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auch bei Ablehnungsinteresse seinerseits ein SGB II-Leistungsanspruch besteht).

Dann hätte das JC einen rechtsmittelfähigen Versagungsbescheid erlassen müssen, um so dem  Antragsteller das förmliche  Rechtsmittelweg zu eröffnen.

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Caritas-Studie: Hohe Wohnkosten bedeuten erhebliches Armutsrisiko

„Wohnungsnot ist zu einer sozialen Wirklichkeit geworden, die gesellschaftspolitisches Konfliktpotenzial birgt“, betont Caritas-Präsident Peter Neher zum Start der Caritas-Kampagne „Jeder Mensch braucht ein Zuhause“. Die Caritas-Studie „Menschenrecht auf Wohnen” zeigt, dass bezahlbares Wohnen neben Pflege, Kinderarmut und Alterssicherung zu den drängendsten politischen Themen gehört.

Unter der Kampagnen-Homepage www.zuhause-für-jeden.de finden sich praktische Beispiele, sozialpolitische Positionen und ein interaktives Spiel, das die Mietbelastung in verschiedenen deutschen Städten zeigt. – Quelle: PM der Caritas

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Hartz IV-Sanktionen auf Rekordhoch: Paritätischer fordert Abschaffung

Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit gab es in den ersten neun Monaten des letzten Jahres 718.803 ausgesprochene Kürzungen oder gleich Streichungen der Regelleistungen, was ein Plus von zwei Prozent oder 14.410 Sanktionen mehr bedeutet. Einen starken Anstieg gab es im September 2017 zu verzeichnen. Die durchschnittliche Leistungskürzung betrug 108 Euro.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Zunahme der Sanktionen für Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV und fordert eine Abschaffung des Instruments,

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Schuldnerberatung braucht qualifiziert ausgebildete Berater*innen – ohne Ausnahme

LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V. mahnt Korrekturen des Gesetzentwurfs an

Diesen Mittwoch, 31.01.2018, wird sich die Hamburgische Bürgerschaft mit einem Gesetzentwurf des Senats¹ befassen, in dem die Voraussetzungen der Anerkennung von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen geändert werden sollen.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e.V. (LAG) begrüßt die Initiative des Senats, das Anerkennungsgesetz (Hamburgisches Ausführungsgesetzes zur Insolvenzordnung – HmbAGInsO) nach über 10 Jahren zu aktualisieren, mahnt aber Korrekturen an.

Zukünftig soll es genügen, dass nur eine Person in der Beratungsstelle über eine geeignete abgeschlossene Ausbildung verfügt².

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Hamburger Senat legt Entwurf zur Änderung des Hamburgischen Ausführungsgesetzes zur Insolvenzordnung (HmbAGInsO) vor

Mit Bürgerschafts-Drucksache 21/11637 (Seite 13ff) vom 16.01.2018 legte der Hamburger Senat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hamburgischen Ausführungsgesetzes zur Insolvenzordnung (HmbAGInsO) vor. Damit wird sich diesen Mittwoch (31.01.2018) die Hamburgische Bürgerschaft befassen. Dazu eine Synopse sowie unsere heutige Pressemitteilung.

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AG Hannover: Für den Zeitpunkt des Scheiterns des außergerichtlichen Einigungsversuchs ist nicht schematisch auf die erste oder die letzte Gläubigerrückmeldung abzustellen

Das AG Hannover hat sich erneut* mit dem Zeitpunkt des Scheiterns des außergerichtlichen Einigungsversuchs befasst.: Beschluss vom 27.12.2017 zum Aktenzeichen  908-IK-778-17 .

  1. Für den Zeitpunkt des Scheiterns des außergerichtlichen Einigungsversuchs im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 ist nicht schematisch auf die erste oder die letzte Gläubigerrückmeldung abzustellen, sondern maßgeblich ist allein der Zeitpunkt, den die ausstellende Stelle für das Scheitern angibt.
  2. Dies bedeutet nicht, dass der bescheinigenden Stelle ein freies Ermessen zukommt. Vielmehr ist nach pflichtgemäßem Ermessen das Scheitern der Verhandlungen zu bescheinigen.
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CRIFBÜRGEL: bei nur 8,3 Prozent der Verbraucherinsolvenzen konnte nach 3 Jahren Restschuldbefreiung erlangt werden

Die Vorraussetzungen zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre durch den § 300 InsO, der zum 1.7.2014 eingeführt wurde, waren und sind in der Kritk. Nun hat die Wirtschaftsauskunftei CRIFBÜRGEL Zahlen vorgelgt. Demnach mussten vom 1.7.2014 bis zum 31.12.2014 insgesamt 49.642 Privatpersonen eine Insolvenz anmelden. 8,3 Prozent (4.111 Privatpersonen) von ihnen sei es gelungen, die Restschuldbefreiung auf drei Jahre zu verkürzen. – zur Pressemitteilung von CRIFBÜRGEL

Ergänzung 29.8.2018:

Bericht der Bundesregierung: nur in 0,78 % konnte die Restschuldbefreiung auf 3 Jahre verkürzt werden

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 28.08.2018
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ARD Plusminus: „Scham und Schikane – Warum Bedürftige Milliarden verschenken“

„Viele Menschen leben unter Hartz IV- bzw. Grundsicherungs-Niveau. Weil sie ihre Ansprüche nicht kennen oder weil sie sich schämen. Und weil die bürokratischen Hürden oft so hoch sind, dass sie davor resignieren.“ – zum ganzen Beitrag mit dem Video zur Sendung von ARD/Plusminus vom 17.01.2018 (Bericht: Wielfried Voigt).