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vzbv: „Basiskontoentgelte der Deutschen Bank AG, Deutschen Postbank AG und Sparkasse Holstein nicht angemessen“

vzbv klagt gegen drei Kreditinstitute
Nach einigen Abmahnungen hat der vzbv Klage gegen die Deutsche Bank AG, die Deutsche Postbank AG und die Sparkasse Holstein eingereicht. Deren Entgelte für Basiskonten seien unangemessen, weil Verbraucher mehr zahlen müssten als für vergleichbare Konten. Auch werde das Nutzerverhalten bei der Bemessung der Entgelte nicht hinreichend berücksichtigt. Denn ein höherer Grundpreis müsse auch dann gezahlt werden, wenn das Basiskonto als reines Onlinekonto geführt werde.

vzbv fordert: BaFin muss handeln
Das Basiskonto ist Teil der Öffentlichen Daseinsvorsorge. Es wurde für Verbraucher geschaffen, die wirtschaftlich schwach sind – wie etwa Geringverdiener, Sozialleistungsempfänger, Geflüchtete und Obdachlose. Diesen Verbrauchern sei nicht zuzumuten, auf ein mögliches höchstrichterliches Urteil mehrere Jahre zu warten. „Die BaFin muss verhindern, dass Verbrauchern durch die hohen Entgelte der Zugang zum Basiskonto verwehrt wird. Sie hat die nötigen Instrumente, um zeitnah und flächendeckend Verbesserungen für Verbraucher herbeizuführen“, so Mohn. Der vzbv fordert die BaFin deshalb auf, Leitlinien zur Angemessenheit von Basiskontoentgelten zu formulieren.

Quelle: PM vzbv