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AWO Schuldner- und Insolvenzberatung Elmshorn sucht Verstärkung des Beraterinnenteams

AWO Schleswig-Holstein gGmbH: „Zur Verstärkung des Beraterinnenteams in unsere Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle in Elmshorn suchen wir zum 01. November 2017 oder später einen/eine Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagoge/in oder Pädagoge/in , BA oder MAoder vgl. Qualifikation in Teilzeit (20 Std./ Woche)“ – Details: 2017-Stellenausschreibung-Elmshorn

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Schuldnerberatung sollte vor jeder Umleitung auf fremde Konten warnen!

RA Kai Henning weist in seinem aktuellen Inso-Newsletter auf BFH Urt. vom 25.4.17 -VII R 31/15- hin: Die Aufforderung an einen Schuldner, die fällige Forderung auf das Konto eines Dritten zu überweisen, kann eine anfechtbare Rechtshandlung i.S.d. § 1 AnfG sein.

Dazu RA Kai Henning:  Diese Entscheidung führt in das schwierige und komplexe Feld der Anfechtung, das für Laien oft schwer verständlich ist und zu unerwarteten Inanspruchnahmen führen kann. Zunächst der Sachverhalt: Ein selbstständig tätiger Vater gerät in wirtschaftliche Schwierigkeiten und hat hohe Verbindlichkeiten beim Finanzamt. Seine Bankverbindung ist gestört und kann von ihm nicht mehr genutzt werden. Er bittet seinen Sohn darauf hin, auf den Namen des Sohnes ein Konto einzurichten,